JusticeFace Pro
JusticeFace Pro
Jun 24, 2026
Austria

Ministerialentwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 vorgestellt

Am 24. Juni 2026 hat das Bundesministerium ffcr Justiz den Ministerialentwurf ffcr ein Bundesgesetz preàsentiert, das cànderungen des Strafvollzugsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes vorsieht. Diese sogenannte Strafvollzugsnovelle 2026 zielt darauf ab, den Strafvollzug in d6sterreich umfassend zu reformieren. Die Begutachtungsfrist ffcr den Entwurf endet am 5. August 2026.

Hintergrund und Zielsetzung

Die Novelle setzt das Regierungsprogramm um und berfccksichtigt Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Strafvollzugspaket e28093 NEU". Ziel ist es, den Strafvollzug in mehreren Schlfcsselbereichen zu verbessern:

  • Entlastung der Haftsituation: Madfnahmen zur Reduzierung der dcberbelegung in Haftanstalten sollen die angespannten Haftbedingungen verbessern.
  • Sicherheit und Ordnung: Der Ausbau von Sicherheitsvorkehrungen soll sowohl Personal als auch Insassen besser schfctzen.
  • Humaner und moderner Strafvollzug: Die Novelle ff6rdert einen zeitgemeàdfen Umgang mit Inhaftierten, der auf Resozialisierung und Menschenwfcrde abzielt.
  • Effizientere Verfahrensabwicklung: Durch organisatorische cànderungen sollen Ableàufe im Strafvollzug beschleunigt und vereinfacht werden.

Geplante Madfnahmen im Detail

Die Novelle umfasst unter anderem folgende Madfnahmen:

  • Alternative Sanktionen: Ein versteàrkter Einsatz von elektronischer dcberwachung (Fudffessel) und gemeinnfctziger Arbeit soll die Haftanstalten entlasten.
  • Verbesserte Betreuung: Der Ausbau von psychologischen und sozialen Betreuungsangeboten ffcr Insassen soll die Resozialisierung ff6rdern.
  • Modernisierung der Infrastruktur: Investitionen in die bauliche Infrastruktur der Haftanstalten sind geplant, um zeitgemeàdfen Standards zu entsprechen.
  • Ausbildung des Personals: Schulungsprogramme ffcr Justizwachebeamte sollen deren Kompetenzen erweitern und den Umgang mit herausfordernden Situationen verbessern.

Ausblick

Nach Abschluss der Begutachtungsfrist am 5. August 2026 werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Ziel ist es, die Novelle noch im Jahr 2026 im Nationalrat zu beschliedfen und in Kraft zu setzen. Die geplanten cànderungen sollen den Strafvollzug in d6sterreich nachhaltig verbessern und an internationale Standards anpassen.