JusticeFace Pro
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Sep 01, 2026
Austria

Recht auf Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen eingeführt

Ab dem 1. September 2026 haben Personen inÖsterreich das Recht, zu sämtlichen medizinischen Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Vertrauensperson mitzunehmen. Dieses Recht gilt für Untersuchungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation.

Erweiterung des Rechts auf Vertrauensperson

Bisher war die Mitnahme einer Vertrauensperson nur bei Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen vorgesehen. Mit der neuen Regelung wird dieses Recht auf weitere medizinische Untersuchungen ausgeweitet, um den Betroffenen mehr Unterstützung und Sicherheit während des Begutachtungsprozesses zu bieten.

Anwendungsbereich

Die Regelung gilt auch bei der Feststellung des Grades einer Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie bei Anträgen auf Leistungen nach dem Heeresentschädigungs-, Impfschadens- oder Verbrechensopfergesetz. Damit wird sichergestellt, dass Betroffene in verschiedenen medizinischen Begutachtungssituationen eine Vertrauensperson hinzuziehen können.

Diese Neuerung stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten und trägt dazu bei, den Begutachtungsprozess transparenter und unterstützender zu gestalten.