Sterbeverfügungsgesetz: Vereinfachte Erneuerung ab 2027
Am 29. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes veröffentlicht, die am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Eine zentraleÄnderung betrifft die vereinfachte Erneuerung abgelaufener Sterbeverfügungen.
Hintergrund der Novelle
Der Verfassungsgerichtshof hatte am 12. Dezember 2024 bestimmte Bestimmungen des Sterbeverfügungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Dies betraf insbesondere die Notwendigkeit, nach Ablauf eines Jahres sämtliche Schritte zur Errichtung einer Sterbeverfügung erneut durchlaufen zu müssen.
WesentlicheÄnderungen
Die Novelle ermöglicht es, eine abgelaufene Sterbeverfügung innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung zu erneuern. Voraussetzung ist eineärztliche Bestätigung, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist und ihr Entschluss zur Selbsttötung frei und selbstbestimmt gefasst wurde. Zudem muss weiterhin eine Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegen.
Inkrafttreten derÄnderungen
Die meistenÄnderungen traten am 30. Juli 2026 in Kraft. Die Möglichkeit zur Erneuerung von Sterbeverfügungen vor einerärztlichen Person gemäß § âa ist ab 1. Februar 2027 zulässig.
Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Website derösterreichischen Regierung.