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Sep 01, 2026
Austria

Neue Führerscheinregeln treten inÖsterreich in Kraft

Mit 1. September 2026 treten inÖsterreich neue Regelungen im Führerscheinwesen in Kraft. DieseÄnderungen betreffen unter anderem die Fristen für Wiederholungsprüfungen, die Gültigkeitsdauer bestimmter Führerscheinklassen und die Handhabung bei Verlust des Führerscheins.

Verkürzte Wartezeiten bei Wiederholungsprüfungen

Fahrschüler, die eine theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehen, können künftig bereits nach zwölf Tagen erneut antreten. Bisher betrug die Wartezeit zwei Wochen. Für die Klasse AM bleibt die Frist vorerst bei zwei Wochen.

Strengere Sanktionen bei Prüfungsbetrug

Bei Täuschungsversuchen während der Theorieprüfung wird die Sperrfrist für einen erneuten Antritt von neun auf 18 Monate verlängert. Zudem wird der Einsatz unerlaubter technischer Hilfsmittel ausdrücklich sanktioniert.

Verlängerte Gültigkeit für C- und D-Klassen

Für Führerscheine der Klassen C und D gilt ab dem 60. Lebensjahr wieder eine fünfjährige Befristung. Zuvor mussten diese Lenkberechtigungen ab 60 alle zwei Jahre verlängert werden. Bereits vor dem 1. September 2026 auf zwei Jahre ausgestellte Lenkberechtigungen laufen zum vorgesehenen Zeitpunkt aus. Für die Verlängerung ist weiterhin einärztliches Gutachten erforderlich.

Verlängerte Gültigkeit der Verlustbestätigung

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins wird die Gültigkeit der entsprechenden Anzeigebestätigung von vier auf acht Wochen verlängert.

Änderungen beim internationalen Führerschein

Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins nach dem WienerÜbereinkommen wird von einem auf drei Jahre verlängert. Für internationale Führerscheine nach denälteren Genfer und PariserÜbereinkommen bleibt es bei einem Jahr.

Diese Neuerungen zielen darauf ab, das Führerscheinwesen inÖsterreich effizienter und sicherer zu gestalten.