Justiceface
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Sep 08, 2026
Allemagne

Bundesregierung legt Reform des Kartellrechts vor

Die Bundesregierung hat am 8. September 2026 den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zurÄnderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. Ziel der Reform ist es, Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler zu gestalten sowie das Bundeskartellamt zu entlasten.

Hintergrund und Ziele der Reform

Mit der geplanten Reform sollen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Die Anpassungen sind notwendig, um die Fusionskontrolle an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung anzupassen, die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich zu verlängern und die Bekämpfung von Submissionsabsprachen beiöffentlichen Vergaben zu verbessern.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Einführung eines Vergabescreenings: Das Bundeskartellamt erhält die Befugnis, öffentliche Vergabeverfahren systematisch zuüberprüfen, um Submissionsabsprachen frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
  • Anpassung der Fusionskontrolle: Die Schwellenwerte für die Fusionskontrolle werden an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten angepasst, um eine effektive Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zu gewährleisten.
  • Verlängerung der Missbrauchsaufsicht im Energiebereich: Die Befugnisse des Bundeskartellamts zur Missbrauchsaufsicht im Energiebereich werden verlängert, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Reaktionen und Ausblick

Die Wirtschaft begrüßt die geplante Reform, da sie zu einer effizienteren und transparenteren Kartellrechtsdurchsetzung beitragen soll. Kritiker fordern jedoch eine stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen und eine umfassendere Kontrolle von marktbeherrschenden Unternehmen. Die Bundesregierung plant, die Umsetzung der Reform eng zu begleiten und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen, um die gesteckten Ziele zu erreichen.